Exciting toys Steinladen: Svatoslavova 554/1, Prag 4 - Nusle
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Mini-Bikini in der Öffentlichkeit
Im Vergleich zu Sexshops in Deutschland haben wir z.B. im BDSM-Bereich 1/3 des Preises für identische Produkte des gleichen Herstellers.
Hallo. Ich möchte dich fragen, ob du Erfahrungen damit hast, den Mikro-Bikini für Frauen, den du in deinem Shop anbietest (siehe Link unten), in öffentlichen Schwimmbädern und im Wellnessbereich in der Tschechischen Republik zu tragen?
Ich habe eine Wette verloren und jetzt muss ich mir so etwas kaufen. Ich würde es hassen, sie zu tragen und dann gefeuert zu werden, weil sie nicht passen.
Danke, viele Grüße K. (Name wurde zum Schutz des Interviewers anonymisiert)
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Idea Leather Japanischer 90er Jahre Mini-Bikini4,06 €Bewertet mit 5.00 von 5, basierend auf 1 Kundenbewertung
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Idea Leather Jock schwarz1,85 €
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Zusammenfassung: Die genannten Bikinis bedecken die Geschlechtsteile und lassen die Rückseite des Körpers frei, was in Schwimmbädern allgemein akzeptiert wird. Das macht einen Rauswurf aus dem Schwimmbad extrem unwahrscheinlich. In der Tschechischen Republik, und anscheinend auch in den westlichen EU-Ländern, ist dies kein Vergehen und schon gar nicht strafbar.
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Zunächst einmal vielen Dank für den tollen Artikelvorschlag. Wir schicken dir den Bikini deiner Wahl kostenlos zu. Wenn du ein Foto von vorne (das Gesicht kann geschwärzt werden) und von hinten, auf dem du deutlich im Badeanzug zu sehen bist, für diesen Artikel und die Produktseite des Bikinis schickst, schicken wir dir außerdem einen Gutschein für den Einkauf von 500 CZK. Und jetzt die Antwort:
Überprüfe zunächst die Besucherordnung des Schwimmbads. Das Prager Schwimmstadion Podolí zum Beispiel verweist auf die guten Sitten, die sehr streng und locker ausgelegt werden können. Es ist üblich, dass Frauen dort ohne BH oder mit einem Bikini, der nur einen Streifen am Gesäß hat, schwimmen. Die erwähnten Mikro-Bikinis sollten daher passen. Wenn bei der Wette kein Schwimmbad angegeben wurde, ist ein Nacktbadestrand eine sichere Wette. Einige Schwimmbäder haben sogar eigene Abschnitte für Nudisten, die manchmal nicht allgemein bekannt sind. Aus hygienischer Sicht gibt es also keinen Unterschied zwischen dem Schwimmen ohne Badeanzug und dem Schwimmen mit Badeanzug, problematisch ist nur die normale Kleidung aus Nichtschwimmermaterial.
Wenn du völlig nackt gehst, kann es ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung sein, wenn du die Öffentlichkeit empörst. § 5 (e) des Gesetzes Nr. 251/2016 Slg. der Tschechischen Republik. über bestimmte Straftaten in der geänderten Fassung. Aber ich glaube, selbst wenn du völlig nackt ins Schwimmbad gehen würdest, wäre die Öffentlichkeit nicht beleidigt, höchstens ein paar prüde Individuen, die aufgrund ihrer geringen Anzahl nicht als "öffentlich" gelten können und die Merkmale einer Straftat nicht erfüllen würden. Schließlich wäre die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale auch bei Nacktheit in einem normalen öffentlichen Raum wie einer Straße fraglich, denn in westlichen Ländern sind z. B. Nacktproteste, -läufe oder -radfahrten üblich, ohne die Öffentlichkeit zu beleidigen.
Die genannten Bikinis bedecken den Intimbereich und lassen einen lockeren Untergrund, der in Schwimmbädern üblicherweise akzeptiert wird, so dass der Tatbestand nicht erfüllt werden kann. Das Tatbestandsmerkmal des Verschuldens (weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit) wird nicht erfüllt sein, weil du in der Annahme gelebt hast, gestützt durch langjährige Erfahrung in Schwimmbädern, dass niemand durch diese Handlung in einem Schwimmbad heutzutage beleidigt werden kann. Es ist gut möglich, dass auch das objektive Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist, d. h. dass das Tragen des fraglichen Bikinis in einem Schwimmbad heute in den westlichen Ländern nicht einmal mehr die Fähigkeit hat, öffentliche Empörung hervorzurufen (siehe Argumentation oben).
In Bezug auf Wellness wird die Situation meiner Meinung nach noch lockerer sein.
Es handelt sich dabei sicherlich nicht um eine Straftat. Der Straftatbestand des Randalierens erfüllt das betreffende Verhalten überhaupt nicht, vgl. § 358 des Gesetzes Nr. 40/2009 Slg.. Strafgesetzbuch in der geänderten Fassung.
Ich bin sehr erfreut über deine Frage. Als Redakteur von magazinspotrebitele.cz musste ich bei einigen der 2500 Anfragen seit 2012 über die rechtliche Naivität der Fragesteller lachen, was bei dir nicht der Fall ist. Deine juristische Anfrage ist eine Premiere für extasica.com und die erste, bei der ich laut lachen musste.
Wir wünschen dir eine angenehme Erfahrung JUDr. Ing. Vladimír Koranda, Ph.D., Mitbegründer von extasica.com, Herausgeber von magazinspotrebitele.cz